An Ihrem Fahrzeug wurden Reparaturarbeiten durchgeführt, die Ihnen mit einem Ihnen vorliegenden Kostenbeleg in Rechnung gestellt wurden? Wenn die darin angeführten Aufwendungen und Materialien für Sie jedoch weder plausibel noch nachvollziehbar sind oder aber die angefallenen Kosten einen Ihnen zuvor benannten Betrag deutlich übersteigen, prüfen wir für Sie die uns vorgelegten Belege sowohl sachlich als auch fachlich auf Ihre Angemessenheit. Das hierbei erzielte Ergebnis wird dann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtert. Bei Bedarf wird Ihnen dieses aber auch in einem schriftlich erstellten Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt.