Rechnungsprüfungen

An Ihrem Fahrzeug wurden Reparaturarbeiten durchgeführt, die Ihnen mit einem Ihnen vor­liegenden Kostenbeleg in Rechnung gestellt wurden? Wenn die darin angeführten Auf­wendungen und Materialien für Sie jedoch weder plausibel noch nachvollziehbar sind oder aber die angefallenen Kosten einen Ihnen zuvor benannten Betrag deutlich üb­er­steigen, prüfen wir für Sie die uns vorgelegten Belege sowohl sachlich als auch fach­lich auf Ihre Angemessenheit. Das hierbei erzielte Ergebnis wird dann in einem per­sönlichen Ge­spräch mit Ihnen erörtert. Bei Bedarf wird Ihnen dieses aber auch in ein­em schriftlich er­stellten Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt.