An Ihrem und/oder einem Fremdfahrzeug liegen Schäden vor, über deren Entstehung und/oder Umfang sich zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten ergeben? Anhand von uns entsprechend vorgelegten Unterlagen lassen sich oftmals bereits erste Einschätzungen dazu vornehmen, ob bzw. wie plausibel ein geschilderter Vorgang mit etwaigen Beschädigungsmerkmalen in Überdeckung zu bringen ist. Bei offenbleibenden Fragen führen wir mit den betroffenen Fahrzeugen oder aber auch entsprechenden Vergleichsfahrzeugen gegebenenfalls am Schadenort Gegenüberstellungen durch, bei denen die im Raum stehende Unfallsituation rekonstruiert wird. Die hierbei getroffenen Feststellungen werden in einer gerichtsverwertbaren Expertise dargelegt, damit berechtigte Ansprüche durchgesetzt, aber ungerechtfertigte Forderungen auch abgelehnt werden können.