Aggregate-Gutachten

Bei an Aggregaten und sonstigen Bauteilen von Fahrzeugen eingetretenen Mängeln, Schä­den oder gar Ausfällen stellt sich insbesondere dann, wenn diese we­nig später nach dem Kauf eines Fahrzeuges oder aber einer vorangegangenen Reparatur auf­ge­tre­ten sind, häufig die Frage, wo­rin die Ursache des Schadens begründet war, um ggf. et­waig daraus resultierende Haftungs- oder aber Regressansprüche geltend machen zu können. Da die Ursache eines Schadens hierfür in der Regel aber nicht allein aus­rei­chend ist, bedarf es nicht nur der Feststellungen, ab wann die Ursache für einen auf­getretenen Ausfall vorgelegen hat, sondern auch etwaiger Erkenntnisse darüber, ob sich die Ursache für den Schadeneintritt bereits zuvor erkennbar dargestellte und der Man­gel bei entsprechend wahrnehmbaren Anzeichen und rechtzeitigen Ab­hil­fe­maß­nah­men hätte vermieden werden können.