Bei an Aggregaten und sonstigen Bauteilen von Fahrzeugen eingetretenen Mängeln, Schäden oder gar Ausfällen stellt sich insbesondere dann, wenn diese wenig später nach dem Kauf eines Fahrzeuges oder aber einer vorangegangenen Reparatur aufgetreten sind, häufig die Frage, worin die Ursache des Schadens begründet war, um ggf. etwaig daraus resultierende Haftungs- oder aber Regressansprüche geltend machen zu können. Da die Ursache eines Schadens hierfür in der Regel aber nicht allein ausreichend ist, bedarf es nicht nur der Feststellungen, ab wann die Ursache für einen aufgetretenen Ausfall vorgelegen hat, sondern auch etwaiger Erkenntnisse darüber, ob sich die Ursache für den Schadeneintritt bereits zuvor erkennbar dargestellte und der Mangel bei entsprechend wahrnehmbaren Anzeichen und rechtzeitigen Abhilfemaßnahmen hätte vermieden werden können.